InnoZent OWL Mitglied CTDI als Full-Serviceanbieter für die Lebenszyklusverlängerung elektronischer Systeme
17. Februar 2025
Bereits mit der EU-Ökodesign-Richtlinie wurden ab 2009 Mindestanforderungen an energieverbrauchende Produkte gestellt, um deren negative Umweltwirkungen innerhalb ihres gesamten Lebenszyklus zu verringern. Eine Reihe weiterer Regelungen folgte, zuletzt die EU-Ökodesign-Richtlinie aus Juli 2024, die die Anforderungen an Produkte ausweitet und die Anforderungen hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit über den gesamten Lebenszyklus weiter verschärft. Ziel ist die grundsätzliche Verlängerung der Lebensdauer von Produkten sowie der Ausbau und die Stärkung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Dabei stehen Aspekte wie Wiederverwertbarkeit, Nachrüstbarkeit, Reparierbarkeit, ein möglichst geringer Ressourceneinsatz sowie die Aufbereitung und das Recycling im Fokus. Durch das EU-weite Konzept des Green Deals wurden den zahlreichen Einzelregelungen ein strategischer Rahmen gegeben, der u.a. darauf abzielt, Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung zu entkoppeln.
Mit der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) stellt sich Deutschland der Herausforderung einer nachhaltigen Ressourcenwirtschaft. Der im Juni 2024 veröffentlichte Entwurf hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Produktdesign, Ressourcennutzung, Produktion und Recycling. Neue Verpflichtungen und Standards betreffen unter anderem den Einsatz von Rezyklaten, strengere Ökodesign-Vorgaben sowie die Bereitstellung umfassender Produktinformationen durch den digitalen Produktpass.
Die Elektronikbranche und damit alle Hersteller elektronischer Systeme sind direkt von den genannten Regelungen betroffen. Diese setzen gezielt an aktuellen Schwachstellen an, wie den kurzen Produktlebenszyklen, dem Verlust von wertvollen Rohstoffen in Altgeräten sowie der begrenzten Reparier- und Wiederverwertbarkeit. Bereits beschlossene Maßnahmen für die Elektronikbranche umfassen unter anderem das Recht auf Reparatur, die Verlängerung der Produktlebensdauer sowie die Einführung eines verpflichtenden digitalen Produktpasses ab 2030. Dieser soll umfassende Informationen zur Materialzusammensetzung, Reparierbarkeit und den Recyclingmöglichkeiten von Elektronikgeräten enthalten.
Unternehmen, die diese Veränderungen als Chance begreifen, können ihre Geschäftsmodelle auf die steigenden Anforderungen einer Kreislaufwirtschaft umstellen, erweitern oder im Zweifel auch neu aufsetzen.
Die CTDI kann mit ihrer jahrzehntelangen Erfahrungen ein wertvoller Partner sein. Ihr Leistungsspektrum umfasst die Reparatur elektronischer und elektromechanischer Komponenten - einschließlich der erforderlichen Logistik -, die Entwicklung kundenspezifischer Servicekonzepte sowie die Konzeption und Umsetzung geeigneter Prüfaufbauten.
Wenn das Thema Kreislaufwirtschaft in der Elektronikbranche und insbesondere die Reparierbarkeit sowie Lebenszyklusverlängerung elektronischer Systeme für Ihr Unternehmen von Interesse ist oder Sie zunächst die Potenziale in diesem Bereich auslosten möchten, nutzen Sie die Expertise im InnoZent OWL Netzwerk. Kontaktieren Sie gerne Ulrike Künnemann, E-Mail, oder für spezifischen Fragestellungen direkt Catherine Padfield, E-Mail, von CTDI.
Ansprechpartner

Ulrike Künnemann
Zirkuläre Wertschöpfung, Digitalisierung
Projektentwicklung
Telefon: +49 5251 2055 - 915