ZIM Markteinführung


Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – ergänzende Leistungen zur Markteinführung

Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie in marktreife Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen umgesetzt werden. Dies erfordert ein konkretes Konzept zur wirtschaftlichen Verwertung von FuE-Ergebnissen. Diese Maßnahmen sind jedoch oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezialisiertes Know-how. Deshalb können bei allen ZIM-Einzel- oder –Kooperationsprojekten von kleinen und mittleren Unternehmen Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der FuE-Projektergebnisse gefördert werden, d.h. maximal weitere 25.000 Euro Zuschuss für beispielsweise Marktanalysen, Prüfungen, Tests, oder Zertifizierungen.
 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiter, deren FuE-Projekt bewilligt wurden.
 

Was wird gefördert?

Leistungen zur Markteinführung der ZIM-geförderten Projektergebnisse:

  1. Innovationsberatungsdienste:
    Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften, in denen diese verankert sind
  2. Innovationsunterstützende Dienstleistungen:
    Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

Zuwendungsfähige Kosten
Kosten bis 50.000 Euro sind förderfähig, maximaler Fördersatz 50%
 

Beantragung

  • Zu jedem bewilligten FuE-Projekt kann ein Antrag auf Förderungen von Leistungen zur Markteinführung gestellt werden.
  • Leistungen zur Markteinführung können ab Bewilligung, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende der Laufzeit des ZIM-Projekts beantragt werden.
  • Zu einem bewilligten Antrag kann maximal zweimal – bis spätestens sechs Monate nach Ende der Laufzeit des ZIM-Projekts – eine neue Leistung beantragt werden.
  • Wir empfehlen, die ergänzenden Leistungen nicht erst nach Projektende, sondern bereits während der Entwicklung zu beantragen.
  • Antragsunterlagen finden Sie im Formularcenter.

ZIM-Richtlinie 2015: Beispiele für Leistungen zur Markteinführung

  • Teilnahme an externen Seminaren im In-und Ausland z. B. zum Innovationsmanagement
  • Technologie-und Innovationsberatung hinsichtlich Marktüberwachung, Produktverifizierung und Produktvalidierung
  • Beratung zur Entwicklung einer Innovationsstrategie
  • Kongressteilnahmen, die dem wissenschaftlichen Austausch über Forschungsergebnisse dienen
  • Beratung zur Qualitätssicherung
  • Beratung, fachliche Begleitung und Unterstützung zur Erstellung von Produktdokumentationen bzw. -beschreibungen, Betriebsanleitungen, Handbüchern u.a. (einschl. Übersetzungen)
  • Patent-, Markenschutz-, Geschmacksmuster-und Gebrauchsmusterschutzarbeit, Anmeldung, Verteidigung(Aufrechterhaltungs-und Anfechtungskosten) [ausgenommen davon sind alle staatlichen Gebühren]
  • Beratung und Schulung zum Erwerb und/oder Erteilung entsprechender Schutzrechte und Lizenzvereinbarungen
  • Beratung und Schulung hinsichtlich der Nutzung unterschiedlichster Normen und gesetzlicher Vorschriften im In-und Ausland (z. B. Bauaufsichtliche Zulassungen; Einhaltung von DIN-Normen; VDE-Vorschriften; VDMA-Richtlinien; Vorschriften des Germanischen Lloyd und dessen Töchter für Schifffahrt, Erneuerbare Energien, Öl-und Gasproduktion und Transport; IEEE-Normen (USA); Zulassungen durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM))
  • Beratung für Erteilung von Güte-und Markenzeichen (z. B. CE-Prüfsiegel; Auditorenkosten für Produktzertifizierung)
  • Kosten für Flächen, die zum Zwecke der Entwicklung des Produkts, Verfahrens oder der technischen Dienstleistung angemietet werden
  • kostenpflichtige Recherchen in Datenbanken zu Entwicklungszwecken
  • kostenpflichtige Recherchen in Fachbüchereien zu Entwicklungszwecken
  • Marktforschung und Durchführung von Marktanalysen im In-und Ausland einschließlich Technologie-und Innovationsberatung zum Zweck der Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen
  • Nutzung von Laboratorien und Geräten für Prüfungen und Tests zu Entwicklungszwecken
  • Projektbegleitende Prüfungen und Tests sowie Zertifizierung oder Gütezeichenerteilung (z. B. DIN)Die beantragten Leistungen sollen mit dem FuE-Projekt korrespondieren und müssen entsprechende Bezüge aufweisen.

Stand: 02-2018