Förderprogramme NRW, Bund, EU, International
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Häufig genutzte Förderprogramme in NRW und bundesweit:
Bildungsscheck NRW
Gefördert werden Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung insbesondere für KMUs, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.
Antragsberechtigte: Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten
Förderung: max. 500 €/Mitarbeiter
Weitere Förderdetails
Mittelgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, können bis zur Hälfte gefördert werden. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro. Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben. Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
Individueller Zugang: Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 bis max. 40.000 € (mehr als 40.000 bis max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige.
Betrieblicher Zugang: Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
Ausgabe: Für alle Interessierten am Bildungsscheck NRW ist eine kostenfreie Beratung in autorisierten Beratungsstellen verpflichtend, z.B. in Paderborn Kreis Paderborn, Servicestelle Wirtschaft, Frau Wiemers, IHK Ostwestfalen Zweigstelle Paderborn + Höxter
Weitere Beratungsstellen finden Sie hier: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche
Quelle und weitere Informationen: weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU
Gefördert werden KMUs bei Investitionen in ihre digitale Infrastruktur und die Qualifizierung ihrer Mitarbeitenden.
Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Förderumfang: max. Fördersumme für Einzelunternehmen: 50.000 €; für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100.000 € pro Antragsteller.
Fördergegenstand: Investition in digitale Technologien (Modul 1) sowie die Investition in die Qualifizierung von Mitarbeitenden (Modul 2). Die Module 1 und 2 können kumulativ oder alternativ in Anspruch genommen werden.
Weitere Förderdetails
Mittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei: Modul 1: Investitionen in digitale Technologien sowie Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Modul 1: Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Modul 2: Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeitenden verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen.
Die Antragstellung erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen oder einen Bevollmächtigten ausschließlich über das elektronische Antragsformular, allerdings erst nachdem das Unternehmen in einem Losverfahren ausgewählt wurde. Hierfür ist eine monatliche Teilnahme nötig. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die Beantragung muss innerhalb von 2023 erfolgen.
Quelle und weitere Informationen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
go-digital
Gefördert werden Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU durch autorisierte Beratungsunternehmen.
Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk, Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern, Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Mio. €, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Förderumfang: max. 50% auf maximalen Beratertagessatz von 1.100 €
Weitere Förderdetails
Mittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Mit dem Förderprogramm „go-digital“ soll die Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten Unternehmen gestärt werden. Es sollen bestehende Arbeitsplätze erhalten und gegebenenfalls neue geschaffen werden. Zur Erreichung dieser Ziele werden in fünf Modulen operative Ziele für die jeweils begünstigten Unternehmen angestrebt: Modul 1: Erstellung neuer und Verbesserung bestehender Digitalisierungsstrategien, Modul 2: Verbesserung des IT-Schutzniveaus, Modul 3: Erhöhung des Anteils digitaler Geschäftsprozesse, Modul 4: Steigerung der Datenkompetenz, Modul 5: Verbesserung der digitalen Präsentationsqualität und Reichweite.
Gefördert werden die fachliche Beratung sowie die Begleitung des begünstigten Unternehmens durch autorisierte Beratungsunternehmen bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen in den genannten Modulen mit einem Fördersatz von 50 % auf einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 €. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Autorisierte Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung.
INQA-Coaching
Gegenstand der Förderung: u.a. Coachings für KMU (begleitet Unternehmen, Verwaltungen und ihre Beschäftigten im Wandel der Arbeitswelt; Themenfelder Führung, Diversity, Gesundheit, Kompetenz.)
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und gemeinnützige Unternehmen mit: Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, seit mindestens zwei Jahren am Markt, mindestens eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. einen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Vollzeit (Jahresarbeitseinheit, JAE), weniger als 250 Beschäftigte (in JAE), entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro.
Förderumfang: nicht rückzahlbarer Zuschuss als Anteilfinanzierung, Coaching umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden, Höchstsatz für einen Beratertag beträgt maximal 1 200 Euro netto; Zuschuss pro Beratungstag: 80 % des Tageshöchstsatzes, 20 % des förderfähigen Honorars sind vom Unternehmen als Eigenmittel in Form von Barmitteln aufzubringen.
KMU wählen einen Coach aus einem Pool aus.
Das Programm gilt befristet bis zum 31. Dezember 2027.
Quelle und weitere Informationen
Potentialberatung
Gefördert wird die Beratung von Unternehmen mit dem Ziel, Stärken und Schwächen sowie betriebsspezifische Lösungen zu ermitteln.
Antragsberechtigte: Unternehmen (einschließlich Non-Profit-Organisationen) mit Arbeitsstätte in NRW, mindestens 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente)
Förderumfang: max. 40% bei max. 8 Beratungstagen und max. 400 € pro Beratungstag
Weitere Förderdetails
Mittelgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Europäischer Sozialfonds
Mittelgeber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, Europäischer Sozialfonds
Die Potentialberatung schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.
Bezuschusst werden 40 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 400 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal 8 Beratungstage. Ist das Kontingent ausgeschöpft, kann ein Unternehmen frühestens 36 Monaten nach Ausstellung des ersten Beratungsschecks erneut einen Beratungsscheck für eine Potentialberatung mit bis zu zehn Beratungstagen erhalten.
Durch geförderte Potentialberatung können Betriebe in NRW entlang ihre Stärken und Schwächen ermitteln und unter Einbezug der Mitarbeitenden betriebsspezifische Lösungen erarbeiten. Dabei werden 5 Themenkomplexe für die Förderung in Betracht gezogen:
- Arbeitsorganisation
- Kompetenzentwicklung und Qualifizierungsberatung
- Demografischer Wandel
- Digitalisierung
- Gesundheit
Weitere Informationen und Videos, die das Förderprogramm erklären, finden Sie hier: https://www.mags.nrw/potentialberatung
Steuerliche Forschungsförderung
Gefördert wird Forschungsarbeit im Unternehmen oder im Auftrag des Unternehmens.
Antragsberechtigte: Alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größenordnung
Förderumfang: 25% der förderfähigen Aufwendungen pro Jahr, maximal 500.000 €.
Fördergegenstand: Lohnkosten und Aufwendungen für erteilte Forschungsaufträge.
Weitere Förderdetails >>>
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie der Aufbau von Innovationsnetzwerken.
Antragsberechtigte: Unternehmen mit <500 Beschäftigte (bei Kooperationsprojekten und Innovationsnetzwerken auch Unternehmen mit <1000 in Kooperation mit KMU)
Förderumfang: Einzelprojekte: Unternehmen bis zu 45 % von 550.000 €
Kooperationsprojekte: Unternehmen bis zu 55 % von max. 450.000 €; Forschungseinrichtungen bis zu 100 % von max. 220.000 €
Innovationsnetzwerke: bis zu 420.000 € (nationale Netzwerke) bzw. 520.000 € (internationale Netzwerke)
Weitere Förderdetails
Mittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Neue Richtlinien-Änderung ab Juni 2021 veröffentlicht
Mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die mit ihnen zusammenarbeiten, erhalten Zuschüsse für anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die zu neuen Produkten, technischen Dienstleistungen oder besseren Produktionsverfahren führen. Wesentlich für eine Bewilligung sind der technologische Innovationsgehalt sowie gute Marktchancen der geförderten FuE-Projekte bei gleichzeitig erheblichem, technologischem Risiko in der Entwicklungsphase. Das ZIM zielt auf mittelstandsgerechte Rahmenbedingungen und ist auf die Bedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen ausgerichtet.
Die Antragstellung kann durch InnoZent OWL begleitet werden.
Quelle und weitere Informationen: zim.de/ZIM/Navigation/DE/Home/home.html
Weitere Förderprogramme NRW, Bund, EU und International:
Förderung OWL
Transfergutscheine des it`s OWL - Technologie-Netzwerks
- Antragsberechtigte: KMU aus NRWFörderumfang: max. 60.000 €
- Fördergegenstand: Gutscheine für Transferprojekte KMU/Forschungseinrichtung
- Mittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW
In Transferprojekten können KMU aus OWL Herausforderungen der digitalen Transformation lösen. Gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung ermitteln sie konkrete Herausforderungen und arbeiten an einer Lösung. Mit den it’s OWL Transfergutscheinen werden Antrag, Bewilligung und Abwicklung der Transferprojekte für die KMU gebündelt. Dazu reichen Unternehmen ein projektbezogenes Angebot der Forschungseinrichtung sowie ein Antragsformular beim it‘s OWL Clustermanagement ein. In dem Angebot werden die geplanten Aktivitäten und Ergebnisse des Projekts beschrieben. Nach inhaltlicher und formaler Begutachtung wird ein Zuwendungsbescheid in Form eines Gutscheins ausgestellt, der nach Abschluss des Projekts ausgezahlt wird.
Das Gutscheinmodell sieht vor, dass die KMU zuerst in Vorleistung treten und anschließend ihre Kosten anteilig erstattet bekommen. Bei kleinen Unternehmen bis 50 Mitarbeiter erfolgt die Erstattung bis zu 80 %. Bei mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter ist eine Förderung von bis zu 60 % möglich. Dabei sind zwei Gutscheinvarianten möglich: Variante A umfasst Analyse- und Konzeptionsaufträge der Unternehmen an die Forschungseinrichtungen (max. Fördersumme: 20.000 €, Umsetzungsdauer max. 6 Monate). Die Variante B ist für Befähigungs- und Umsetzungsaufträge vorgesehen (max. Fördersumme: 40.000 €, Umsetzungsdauer max. 12 Monate). Dabei können die Projekte auch aufeinander aufbauen [...]
Themenfelder für Transferprojekte können zum Beispiel Digitalisierung von Prozessen, Produkten und Dienstleistungen sein, Lösungen im Bereich der intelligenten Vernetzung von Maschinen und Anlagen, die Analyse und Verbesserung von IT-Sicherheitsstrategien, die Gestaltung von Mensch-Maschine-Schnittstellen, Potenzialanalysen für den Einsatz von Selbstoptimierung, Strategien für ein effizientes Energiemanagement oder Maßnahmen zur Implementierung neuer Geschäftsmodelle.
Quelle und weitere Informationen: https://www.its-owl.de/beratung-und-matching/...
Förderprogramme NRW
ESF-Bundesprogramm "Fachkräfte sichern: weiterbilden und Gleichstellung fördern“
- Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen & Unternehmen, Verbände & Vereine
- Förderumfang: bis zu 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
- Fördergegenstand: Zuschüsse für Bildung
- Mittelgeber: Bund (KfW, LR …)
Gefördert werden Projekte der Sozialpartner zur Verankerung systematischer Weiterbildung sowie zur Verbesserung der Chancengleichheit in den Unternehmen in den folgenden Handlungsfeldern: Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen, Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU, Initiierung von Branchendialogen, Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure im Hinblick auf Chancengleichheit, Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen.
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Es müssen Maßnahmen in mindestens einem der genannten Handlungsfelder umgesetzt werden, die einen Beitrag zur Anpassung der Beschäftigten und Unternehmen an den demografischen und technologischen Wandel leisten. Für das Projekt sind in den Handlungsfeldern überprüfbare Ziele zu formulieren sowie Verfahren zu benennen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Für die Handlungsfelder Personalentwicklungsstrukturen, Weiterbildungsstrukturen sowie die Initiierung von Branchendialogen muss eine regionale oder branchenbezogene, von den jeweils zuständigen Sozialpartnern getroffene Vereinbarung zur Weiterbildung vorliegen. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
Von der Förderung ausgeschlossen sind: Weiterbildungsmaßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben eines Antragstellers gehören, reine Forschungsvorhaben, Ausbildungsvorhaben im Sinne der beruflichen Erstausbildung und reine Qualifizierungsmaßnahmen.
Quelle und weitere Informationen: nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/...
FEI-Richtlinie „Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich“
- Antragsberechtigte: Unternehmen und Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung (z.B. Hochschulen oder Forschungsinstitute, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler)
- Förderumfang: zwischen 15% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Fördergegenstand: Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen.
- Mittelgeber: Land Nordrhein-Westfalen
Förderbar sind Vorhaben im Bereich der Forschung und Entwicklung in der Grundlagenforschung, der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung sowie Durchführbarkeitsstudien von Vorhaben, Unternehmensgründungen von kleinen nicht börsennotierten Unternehmen, Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen, Innovationscluster für die juristische Person, die den Innovationscluster betreibt (Clusterorganisation), Innovationsbeihilfen für KMU, Prozess- und Organisationsinnovationen im Sinne und De-minimis-Vorhaben zur Stärkung von Forschung, Innovation und Technologie. Die Vorhaben sollen dabei von hoher strategischer Relevanz für die jeweilige Problemstellung und möglichst interdisziplinär und transdisziplinär ausgerichtet sein.
Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen: Das beantragte Vorhaben muss grundsätzlich in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt in der Regel bis zu 3 Jahre. Bei Kooperationsprojekten müssen die Partner ihre Rechte und Pflichten in einem Kooperationsvertrag regeln. Wenn nicht gewinnorientierte Zuwendungsempfänger wirtschaftliche Tätigkeiten im Wege der Auftragsforschung erbringen, muss dies unter marktüblichen Bedingungen geschehen. Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU nicht nachgekommen sind.
Quelle und weitere Informationen: nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/...
Gründerstipendium NRW
- Antragsberechtigte: Einzelgründende oder Teams von bis zu drei Personen, die jeweils das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und in Nordrhein-Westfalen ihren Wohnsitz und Lebensmittelpunkt haben.
- Förderumfang: 1.000 € pro Monat und Person über eine Laufzeit von maximal einem Jahr
- Fördergegenstand: innovative Unternehmensgründungen
- Mittelgeber: Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Initiative richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihre Geschäftsidee im Bereich zukunftsorientierter Technologien und innovativer Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle in NRW realisieren wollen. Ziel soll es hierbei sein, Gründerinnen und Gründer vor und zu Beginn ihrer Existenzgründung zu unterstützen, so dass sie in dieser anspruchsvollen Phase den Freiraum haben, sich voll und ganz auf die Vorbereitung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee zu konzentrieren.
Es wird vorausgesetzt, dass sich die Gründerinnen und Gründer entweder mit einem Unternehmen in NRW innerhalb der kommenden zwölf Monate selbständig machen wollen oder diese Existenzgründung bereits innerhalb der vergangenen zwölf Monate erfolgt ist. Der Zeitrahmen für die Existenzgründung umfasst demnach bis zu einem Jahr vor und einem Jahr nach der Antragstellung für ein Stipendium.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten profitieren von einem Coaching, das ihnen von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur Gründungsbegleitung angeboten wird. Diese Netzwerke haben einschlägige Erfahrungen in der Unterstützung von Existenzgründungen. Die vermittelten Coaches beraten die Existenzgründerinnen und -gründer individuell und erstellen zusammen mit den Gründerinnen und Gründern jeweils auf die Geschäftsidee zugeschnittene Betreuungsfahrpläne.
Ablauf des Bewerbungsprozesses im Überblick: Kontaktaufnahme mit einem akkreditierten Gründungsnetzwerk, Erstellung eines aussagekräftigen Ideenpapiers, Persönliche Präsentation der Geschäftsidee und des Ideenpapiers vor der Jury, Bei Förderempfehlung durch die Jury: Antragstellung über vom Gründungsnetzwerk vermitteltes und vom Projektträger Jülich bereitgestelltes Web-Formular, Nach Bewilligung: Beginn des 12-monatigen Förderzeitraums
Quelle und weitere Informationen: gruenderstipendium.nrw/gruenden
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation
- Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen, Freie Berufe
- Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen
- Fördergegenstand: Darlehen; Bürgschaften/Garantien für Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen, Betriebsmittel, Innovation, Markteinführung neuer Produkte/Dienstleistungen
- Mittelgeber: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit (Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen): Förderfähig sind Investitionsvorhaben aus folgenden drei Bereichen: Digitale Produktion und Verfahren, Digitale Produkte, Digitale Strategie und Organisation.
Förderbaustein NRW.BANK.Innovationskredit (Finanzierung von (sonstigen) Produkt-, Verfahrens- und Prozessinnovationen): Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm, die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren zum Ziel haben.
Voraussetzungen: Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Förderfähig sind hierbei grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist. Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern. Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.
Quelle und weitere Informationen: nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/...
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung
- Antragsberechtigte: Gewerbliche Unternehmen
- Förderumfang: 50% von 1.500 € pro Tagewerk bei max. 8 Tagewerken (Ausnahmen möglich)
- Fördergegenstand: Zuschüsse für Beratung in zwei möglichen Phasen: Machbarkeitsstudien und Umsetzungsberatung
- Mittelgeber: Land NRW
Gefördert werden umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
Gefördert werden Ausgaben für die Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen aus Anlass der Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, einer frühzeitigen Umstrukturierung, einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte, einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger, einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.
Quelle und weitere Informationen: nrwbank.de/de/foerderung/...
Förderprogramme Bund
Bildungsprämie
- Antragsberechtigte: Arbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche oder Elternzeit oder Pflegezeit. Zu versteuerndes Einkommen im Jahr höchstens 20.000 €; zu versteuerndes Einkommen von Ehepartnern zusammen höchstens 40.000 €.
- Förderumfang: max. 500 €
- Mittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Europäischer Sozialfonds
Mit der Bildungsprämie fördert der Bund individuelle berufsbezogene Weiterbildung. Berufsbezogen bedeutet, dass die ausgewählte Weiterbildung für den beruflichen Kontext wichtig sein muss – für die aktuelle oder eine geplante neue Tätigkeit. Individuell heißt, dass es um die persönlichen Bildungsinteressen geht – unabhängig von den Interessen des Arbeitgebers. Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: der Prämiengutschein und der Spargutschein ("Weiterbildungssparen").
Die beiden Gutscheine können miteinander kombiniert werden: Prämiengutschein: Übernahme von 50% der Kurs- oder Prüfungsgebühren, max. 500 Euro und/oder Spargutschein: Vorzeitiger Zugriff auf Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes - ohne Verlust der Arbeitnehmersparzulage.
Verfahren zur Gutscheinbeantragung: 1. Termin in einer Beratungsstelle. Die Beratung ist kostenlos. Das müssen Sie zur Beratung mitbringen: gültigen Personalausweis, einen Beschäftigungsnachweis, zum Beispiel Ihren Arbeitsvertrag oder eine Gehaltsabrechnung, einen Einkommensnachweis, zum Beispiel einen Einkommensteuerbescheid oder eine Gehaltsabrechnung. 2. Beratungsgespräch; Klärung, für welche Weiterbildung eine Förderung möglich ist. 3. Erhalt des Prämiengutscheins direkt beim Termin.
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen finden Sie in Ihrem letzten Steuerbescheid. Der Betrag kann deutlich niedriger sein als das jährliche Bruttoeinkommen.
Beratungsstellen in Paderborn: IHK-Akademie Ostwestfalen GmbH, Volkshochschule Paderborn
Quelle und weitere Informationen: bildungspraemie.info/de/programm-bildungspraemie...
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW)
- Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind: private Unternehmen, kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Contractoren
- Förderumfang: Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines Teilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss) aus Mitteln des BMWk für Kredite
- Fördergegenstand: Investitionen der Wirtschaft in Technologien, Maßnahmen, Technik/Software und Konzepte zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
- Mittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Bis zum Jahr 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 % verringert werden und Treibhausgasneutralität soll zum Jahr 2045 erreicht werden. Ziel des EEW ist es, die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität 2045 durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil erneuerbarer Energie zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Den besonderen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen wird dabei Rechnung getragen.
Gefördert werden: Querschnittstechnologien, Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware, Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen, Transformationskonzepte.
Vor der Planung und Durchführung von Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen wird empfohlen, eine Energie- und Ressourceneffizienzberatung durchzuführen. In diesem Zusammenhang kann die Machbarkeit eines Vorhabens von einem Energieberater geprüft werden www.energie-effizienz-experten.de
Höhe der Förderung: (Förderfähige Kosten sind bei Förderung nach De-minimis-VO die Netto-Investitionskosten. Bei keinem Recht auf Vorsteuerabzug entsprechen die förderfähigen Kosten den Brutto-Investitionskosten.) Die Förderung für Maßnahmen Prozesswärme aus erneuerbaren Energien; Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware; Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen ist auf maximal 15 Mio. € pro Vorhaben begrenzt. Querschnittstechnologien werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert; die Förderung ist auf maximal 200.000 € pro Vorhaben begrenzt. Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien werden mit 45 % der förderfähigen Kosten gefördert. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, EnMS-Software werden mit 30 % der förderfähigen Kosten gefördert [...] Die Erstellung von Transformationskonzepten wird mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert; die maximale Fördersumme beträgt 80.000 € pro Transformationskonzept.
Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten erhalten.
Diese Richtlinie tritt am 1. November 2021 in Kraft. Die Laufzeit dieser Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2024 befristet (ggf. Verlängerung bis 31. Dezember 2026).
Quelle und weitere Informationen: bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz...
Forschung an Fachhochschulen in Kooperation mit Unternehmen (FH-Kooperativ)
- Antragsberechtigte: staatliche und staatlich anerkannte FH/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften
- Förderumfang: nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung
- Fördergegenstand: Vorhaben zwischen Fachhochschulen (FH) und Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft
- Mittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Damit sich die Fachhochschulen noch stärker als leistungsstarke Partner für Unternehmen profilieren und sich zudem auch im deutschen Wissenschaftssystem besser behaupten können, werden mit FH-Kooperativ ausschließlich Vorhaben gefördert, die in das Forschungsprofil oder in einen Forschungsschwerpunkt der Fachhochschule eingebettet sind. Die Interdisziplinarität der Forschungsprojekte soll angestrebt werden.
Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen der anwendungsorientierten Ingenieur-, Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, die sich durch eine große Anwendungsnähe, ein hohes wirtschaftliches Potenzial und eine über den Stand der Technik hinausgehende wissenschaftlich-technische Herausforderung auszeichnen. Auch grundlagennahe neue oder disruptive Technologien mit hohen technischen oder wissenschaftlichen Risiken können über FH-Kooperativ gefördert werden. Dazu gehören etwa Quantentechnologien, innovative Informationstechnologien oder Anwendungen im Bereich der künstlichen Intelligenz. Wichtig ist jedoch, dass dabei der Transfer in eine erste Anwendung im Vordergrund steht.
Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass der Anteil der finanziellen Beteiligung der Unternehmenspartner mindestens 7,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben – abzüglich der Ausgaben für Investitionen in Forschungsgeräte, -anlagen und Demonstratoren – bei Erstberufenen bzw. mindestens 15 % bei Erfahrenen beträgt.
Projektpauschale: Das BMBF gewährt bei Forschungsvorhaben an Hochschulen zusätzlich zur Zuwendung – auf Basis der zuwendungsfähigen Ausgaben abzüglich der eingeworbenen Drittmittel – eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.
Die Abwicklung erfolgt über den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH Düsseldorf.
Quelle und weitere Informationen: forschung-fachhochschulen.de/massnahmen/fh-kooperativ
Förderung innovativer Klimaschutzprojekte durch die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI)
- Antragsberechtigte: Alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt. Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
- Förderumfang: Nicht rückzahlbarer Zuschuss, vorausgesetzte Eigenbeteiligung zwischen mindestens 10% und 50%
- Fördergegenstand: Innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen, klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen.
- Mittelgeber: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Der Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
Projektideen beider Module müssen eine konkrete Umsetzungsorientierung ausweisen. Auf direktem oder indirektem Weg müssen Treibhausgasemissionen eingespart und somit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung geleistet werden.
Nicht gefördert werden investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Das Antragsverfahren für die Förderung von innovativen Klimaschutzprojekten ist in beiden Modulen grundsätzlich zweistufig. Zunächst ist bis zu den angegebenen Stichtagen eine Skizze einzureichen. Skizzen, die die formellen Voraussetzungen erfüllen, werden entsprechend der Bewertungskriterien im Wettbewerbsverfahren zwischen allen eingegangenen Skizzen bewertet. Die Einreicher der Skizzen, die für eine Förderung in Betracht kommen, werden zur Antragstellung aufgefordert. In der zweiten Stufe entscheidet das BMU auf Grundlage des förmlichen Förderantrags über die Bewilligung einer Zuwendung.
Die Betreuung der Fördermaßnahme erfolgt durch den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.
Quelle und weitere Informationen: ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/...
Förderung unternehmerischen Know-hows
- Antragsberechtigte: Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind; Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung; Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter; mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland und KMU-Status
- Förderumfang: Zuschuss zwischen 1.500 und 3.200 €
- Fördergegenstand: Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
- Mittelgeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Europäischer Sozialfonds
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln [...]
Wichtig: Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden.
Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, sind grundsätzlich im Förderverfahren zugelassen. Weitere Nachweise sind zu erbringen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
Quelle und weitere Informationen: bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/...
go-Inno
- Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, weniger als 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Jahr vor der Nutzung des Gutscheines einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsummer von höchstens 20 Mio. €, Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland
- Förderumfang: Gutscheine zwischen 10 und 25 Tagewerke (je 550 €), max. Wert zwischen 5.500 und 13.750 €
- Fördergegenstand: externe Beratung für die Einführung eines innovativen Produktes oder eines innovativen technischen Verfahrens
- Mittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Oft fehlt es kleinen Unternehmen an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen. Genau hier hilft qualifizierte externe Beratung bei der Vorbereitung und Umsetzung der Ideen, die im Rahmen von go-Inno gefördert wird.
BMWK-Innovationsgutscheine decken 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWK autorisierte Beratungsunternehmen.
Das Beratungsmodell umfasst zwei Leistungsstufen 1: Potenzialanalyse, 2: Realisierungskonzept und / oder Projektmanagement.
Leistungen dürfen nur durch autorisierte Beratungsunternehmen erbracht werden. In Paderborn berät Sie die ATHENA Technologie Beratung GmbH.
Der mit allen öffentlichen Förderungen verbundene administrative Aufwand wird in diesem Programm von den vom BMWK autorisierten Beratungsunternehmen geleistet. Für das beratene Unternehmen fallen keine administrativen Arbeiten an.
Quelle und weitere Informationen: https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/...
Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen
- Antragsberechtigte: Natürliche Personen, Wohnsitz in Deutschland. Die Firmengründung muss in Deutschland erfolgen.
- Förderumfang: Preisgeld bis zu 32.000 €
- Fördergegenstand: Gründungs-Ideenkonzepte zum Themenschwerpunkt „Digitale Innovationen“
- Mittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Der zweiphasige Wettbewerb findet halbjährlich statt. Starttermine sind jeweils der 01.07. und der 02.01. Für die Bewerbung genügt eine Ideenskizze, die streng vertraulich behandelt wird. Vorgestellt werden soll das Gründungskonzept auf maximal 15 Seiten. Die Ausarbeitung eines vollständigen Geschäftsplans ist nicht erforderlich. In der Ideenskizze sollten die Innovation der Idee dargestellt, auf fachliche und betriebswirtschaftliche Kompetenzen eingegangen sowie die Vernetzung mit potenziellen Kunden und Partnern beschrieben werden.
Jede Wettbewerbsrunde ist zweistufig: Phase 1: Die Teilnehmer:innen melden sich online an und laden ihre Ideenskizze und ggf. ihr Video hoch. Nach Ablauf der Frist für die Phase 1 erhalten alle TeilnehmerInnen eine SWOT-Analyse als Feedback. Phase 2: Die besten Teilnehmer:innen aus Phase 1 erhalten als „Nominierte“ die Möglichkeit, ihre Beiträge nach dem Feedback zu überarbeiten und erneut hochzuladen. Die Jury wählt aus den nominierten Teilnehmer:innen die Preisträger:innen aus. Alle Teilnehmer:innen der Phase 2 erhalten erneut ein schriftliches Feedback.
Die Beiträge im Gründerwettbewerb werden nach folgenden Kriterien bewertet: Erfahrung und Qualifikation des Teilnehmers, der Teilnehmerin oder des Teams; Kundennutzen, Alleinstellung und Marktpotenzial des Produkts bzw. der Dienstleistung; Verständlichkeit und Umsetzbarkeit des Gründungskonzepts.
Der Wettbewerb wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz von der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH durchgeführt.
Quelle und weitere Informationen: de.digital/DIGITAL/Navigation/DE/Gruenderwettbewerb/...
KMU-Innovativ
- Antragsberechtigte: KMU mit Kompetenz im jeweiligen Technologiefeld
- Förderumfang: Das maximale Projektvolumen ist vom Leistungsvermögen der beteiligten KMU abhängig. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung der Unternehmen - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt. Durch die Gewährung eines KMU-Aufschlags (Bonus) kann sich der Eigenanteil reduzieren.
- Fördergegenstand: Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den unten genannten Technologiefeldern
- Mittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Verwirklichung des Vorhabens: 1. den Lotsendienst für Unternehmen kontaktieren 2. zu einem der Stichtage (15.4./15.10.) eine Skizze des Projektes einreichen 3. die Skizze wird innerhalb von zwei Monaten begutachtet 4. bei positiver Bewertung kann ein Förderantrag gestellt werden 5. innerhalb von zwei Monaten wird über den Antrag entschieden 6. Verwirklichung des Forschungsvorhabens.
Gefördert werden Forschungsvorhaben in Technologiefeldern, die für Deutschland besondere Priorität haben: Bioökonomie, Biomedizin, Elektronik und autonomes Fahren (Supercomputing), Forschung für die zivile Sicherheit, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität, Materialforschung, Photonik und Quantentechnologien, Produktionstechnologie, Ressourceneffizienz und Klimaschutz.
Generell ist auch die Förderung von Verbünden unter Beteiligung mehrerer KMU und/oder Forschungseinrichtungen und/oder Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, möglich. Es muss jedoch der Nutzen des Vorhabens in erster Linie den beteiligten KMU (Hersteller/Anwender) zugutekommen.
Quelle und weitere Informationen: bmbf.de/de/forschung/innovativer...
PENTA („Pan-European partnership in micro- and Nano-electronic Technologies and Applications“)
- Antragsberechtigte: KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre -Forschungseinrichtungen.
- Förderumfang: nicht rückzahlbarer Zuschuss. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
- Fördergegenstand: vorwettbewerbliche, industriegetriebene FuE-Arbeiten im Rahmen bi- und multilateraler europäischer Verbundvorhaben; vorrangig: Innovationen in der Mikroelektronik und grundlegende basistechnologische Innovationen für die künftige Mikroelektronik.
- Mittelgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
In PENTA soll die Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektroniksysteme speziell durch die Einbindung von Partnern in internationale Verbünde entlang der Wertschöpfungskette unterstützt und gefördert werden. Thematische Schwerpunkte sind hierbei neue Lösungen für das Zukunftsprojekt Industrie 4.0, die intelligente Medizintechnik und das automatisierte Fahren.
Voraussetzung für die Förderung ist u.a. die Zusammenarbeit mehrerer unabhängiger Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft zur Lösung von gemeinsam vereinbarten Forschungsaufgaben (Verbundvorhaben).
Zweistufiges Antragsverfahren: In der ersten Verfahrensstufe reicht der Koordinator des Gesamtverbunds eine Projektskizze („Project Outline“) für das Gesamtvorhaben bei der PENTA-Geschäftsstelle ein. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Koordinatoren von positiv bewerteten Projektskizzen schriftlich aufgefordert, eine Gesamtvorhabenbeschreibung („Full Project Proposal“) einzureichen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Berlin.
Quelle und weitere Informationen: bmbf.de/...
WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
- Antragsberechtigte: siehe Richtlinie innovation-beratung-foerderung.de...
- Förderumfang: siehe Richtlinie innovation-beratung-foerderung.de...
- Fördergegenstand: Patentierung und Verwertung (Prozess der Schutzrechtsanmeldung), Normung und Standardisierung (Projekte)
- Mittelgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Innovationen, also neue Produkte und Dienstleistungen, sind die Triebfeder des Erfolges der deutschen Wirtschaft. Sie müssen möglichst bekannt sein und möglichst breit genutzt werden können, um auf dem Markt Fuß zu fassen. Ziel der Innovationspolitik des BMWK ist daher nicht nur die Förderung des Entstehens von Innovationen, sondern auch deren rasche Verbreitung - durch Wissens- und Technologietransfer.
WIPANO setzt genau hier an: Zum einen wird durch eine effiziente Sicherung und Nutzung von Geistigem Eigentum die wirtschaftliche Verwertung von innovativen Ideen und Erfindungen aus öffentlicher Forschung und die Nutzung des kreativen Potentials insbesondere KMU unterstützt. Zum anderen wird die Überführung neuester Forschungsergebnisse in Normen und Standards gefördert und KMU für eine Mitarbeit in Normungs- und Standardisierungsausschüssen bzw. in nationalen und internationalen Gremien unterstützt.
Quelle und weitere Informationen: innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO...
Förderprogramme EU-Ebene
EIC Accelerator Pilot (ehemals: "KMU-Instrument")
- Antragsberechtigte: KMU, die gewinnorientiert agieren (keine gGmbHs) und ihren Sitz in den EU-Mitgliedstaaten oder in einem der an Horizont 2020 assoziierten Land haben. Als Unterauftragnehmer können Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder größere Unternehmen das geförderte KMU unterstützen.
- Förderumfang: Förderquote 70%
- Fördergegenstand: Gefördert wird in der Regel eine marktnahe innovative Entwicklung ab "Demonstration unter Einsatzbedingungen"
- Mittelgeber: Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation, Horizont 2020
Der EIC Accelerator Pilot richtet sich auf europäischer Ebene ausschließlich an KMU mit Wachstumspotenzial, einer risikoreichen Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Verfolgt wird dabei ein themenoffener Ansatz. Neben technologischen können auch nicht-technologische Innovationen, wie z. B. soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden.
Im Accelerator werden während der ein- bis zweijährigen Projektlaufzeit Innovations- und abschließende Entwicklungsmaßnahmen durchgeführt. Darunter fallen Aktivitäten wie Demonstration, Tests, Erstellung von Prototypen, Pilotmaßnahmen, Scale-up, Miniaturisierung oder Design bis hin zur Marktumsetzung.
Bei der Förderung gibt es zwei Optionen: eine rein zuwendungsbasierten Förderung zwischen 0,5 und 2,5 Mio. € oder eine aus einer Zuwendung und einer Kapitalfinanzierung bestehende Mischfinanzierung ("blended financing"), auch für weiterführende Marktaktivitäten. Eine Mischfinanzierung kann auch Beteiligungskapital von bis zu 15 Mio. € enthalten. Die Förderquote beträgt 70 %.
Die Anträge werden im Begutachtungsprozess nach den Kriterien Innovationsstärke ("Excellence"), Marktfähigkeit ("Impact") und Qualität der Umsetzung ("Implementation") bewertet. Im Fokus stehen dabei Aspekte wie das Risiko- und Marktpotenzial, der europäische Mehrwert und das Alleinstellungsmerkmal. Zudem werden die Umsetzungskapazitäten und das Entwicklungspotenzial der KMU sowie deren Kommerzialisierungsstrategie bewertet.
Erfolgreiche Antragstellende haben die Möglichkeit, Coaching- und Mentoring-Angebote unterstützend (bis zu zwölf Tage) wahrzunehmen.
Quelle und weitere Informationen: nks-kmu.de/foerderung-accelerator...
Förderprogramm International
CORNET Collective Research Networking - IGF International
- Antragsberechtigte: Beispielsweise Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen aus Ländern und Regionen, die sich an der Ausschreibung beteiligen. In Deutschland sind ausschließlich AiF-Forschungsvereinigungen antragsberechtigt.
- Förderumfang: Fördermittel für Projektpartner aus Deutschland werden nach erfolgreicher Evaluation gemäß Antragslage vom BMWK bereitgestellt.
- Fördergegenstand: Umsetzung internationaler Forschungsprojekte zugunsten von KMU
- Mittelgeber: (In Deutschland:) Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
CORNET steht für Collective Research Networking und ermöglicht transnationale Vorhaben der Gemeinschaftsforschung. Die Initiative vernetzt nationale und regionale Programme der Gemeinschaftsforschung verschiedener Länder miteinander, um internationale Forschungsprojekte zugunsten kleiner und mittelständischer Unternehmen zu ermöglichen. In Deutschland basiert CORNET auf der vom BMWK geförderten Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF).
CORNET bietet Projektkonsortien bestehend aus Unternehmensverbänden und Forschungseinrichtungen aus mindestens zwei beteiligten Ländern bzw. Regionen die Möglichkeit, Anträge für gemeinsame Projekte der vorwettbewerblichen Gemeinschaftsforschung einzureichen. Es ist eine themenoffene Initiative – Projekte aus allen Branchen und Technologiefeldern sind willkommen und förderfähig. Begünstigte sind KMU ohne oder mit begrenzter Forschungskapazität, die Zugang zu den Forschungsergebnissen erhalten, die nach Abschluss eines Projekts veröffentlicht werden.
Neben dem gemeinsamen CORNET-Antrag für alle Projektpartner in englischer Sprache ist für die Beantragung des deutschen Fördermittelanteils die Eingabe der notwendigen Antragsdaten über das Portal ELANO zur elektronischen Antragstellung im Rahmen der IGF erforderlich. Dabei gelten die gleichen Anforderungen wie für Anträge im IGF-Normalverfahren, eine Beschreibung zum Forschungsantrag ist jedoch nicht notwendig.
Quelle und weitere Informationen: aif.de/foerderangebote/cornet-igf-international...
Sonstige Programme und Richtlinien:
Förderrichtlinie des Europäischen Sozialfonds: ESF
Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU: COSME
Förderrichtlinien des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE
Forschungsinitiative: EUREKA
Weitere Informationen zu Förderungen:
Förderinfo Bund:
Übersicht: Forschungs- und Innovations- oder Entwicklungsvorhaben >>>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:
Allgemeine Förderdatenbank Bund, Länder und EU >>>
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Benutzerleitfaden zur Definition von KMU >>>
IHK Lippe zu Detmold:
Förderprogramme >>>
Informationen it`s OWL:
Innovationsförderung für KMU verbessern: NRW. Innovationspartner >>>
Weitere Überblicksdarstellungen:
Wirtschaftsförderung und Mittelstand
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Die Wirtschafts- und Mittelstandsförderung des BAFA wird in den folgenden Bereichen angeboten: Auslandsmarkterschließung, Beratung & Finanzierung, Fachkräfte, Film & Technik und Handwerk & Industrie.
Quelle und weitere Informationen: bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/wirtschafts_mittelstandsfoerderung...
Horizont 2020
Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Neben den klassischen Kooperationsprojekten ist in einigen Programmbereichen auch eine Einzelförderung möglich.
Alle Förderformen und Instrumente im Überblick:
Quelle und weitere Informationen: horizont2020.de/einstieg-instrumente...
Stand: Januar 2023. Die Angaben sind ohne Gewähr, Änderungen bleiben vorbehalten.