Neue Fördermöglichkeiten für Paderborner Unternehmen
Die neue GRW-Fördergebietskarte wurde für 2022 bis 2027 beschlossen
Die GRW-Fördergebietskarte ist Grundlage für die Vergabe von Fördergeldern, mit denen die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen gestärkt werden soll. Durch die neue Gebietsaufteilung fällt nun auch ein Großteil des Kreises Paderborn, wie auch andere Standorte NRWs, in die Kategorie „D-Fördergebiet“. Im Gegensatz zu C-Fördergebieten (dies betrifft einige Regionen im Ruhrgebiet) können hier Investitionen lediglich eingeschränkt bzw. mit leicht reduzierter Förderintensität unterstützt werden. Ein Blick auf die Fördermöglichkeiten lohnt sich dennoch – insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
Zum D-Fördergebiet gehören im Kreis Paderborn die Bezirke Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Stadt Paderborn (nur: Kernstadt, Schloss Neuhaus) und Salzkotten. In Bielefeld ist die Förderung beschränkt auf die Stadtbezirke Brackwede, Dornberg, Heepen, Jöllenbeck, Mitte, Schildesche, Senne und Sennestadt. Die Kreise Höxter, Herford und Lippe zählen vollständig als D-Fördergebiet.

GRW-Fördergebietskarte NRW 2022-2027.
Quelle: www.wirtschaft.nrw/das-regionale-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp
Was wird über die GRW gefördert?
Finanziell unterstützt werden insbesondere Investitionen von Unternehmen sowie Investitionen in die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur. Hierzu gehören unter anderem Industrie- und Gewerbegelände, Gewerbezentren, touristische Infrastruktureinrichtungen, Bildungs-, aber auch Forschungseinrichtungen. Ebenfalls gefördert werden nicht-investive Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie zur regionalen Zusammenarbeit etwa im Rahmen von Regionalmanagements oder Innovationsclustern. In einigen Programmen werden exklusiv Unternehmen mit Firmensitz in Fördergebieten gefördert, in anderen Programmen erhalten sie einen erhöhten Fördersatz oder bei der Vergabe wird eine überproportionale Verteilung der Gelder in die GRW-Regionen vorangetrieben.
Einige Fördermöglichkeiten im Überblick
Auf gewerbliche Investitionsförderung zielt das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) ab. Gefördert werden große Unternehmen nur, wenn durch die Investition u.a. mindestens 30 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Für KMU gibt es diese Grenze nicht. Sie erhalten die Förderung für:
- die Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten,
- den erstmaligen Erwerb oder die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte in der Gründungsphase,
- die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte,
- die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
- die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
- Beratungen und Schulungen,
- Markteinführungen innovativer Produkte.
Eine ganze Programmfamilie erwartet Sie zu dem Thema Innovation und Strukturwandel. Die Gründung eines Netzwerks aus Wertschöpfungspartnern wird mit dem Programm „RUBIN - regionale unternehmerische Bündnisse“ gefördert. Diese Netzwerke zielen auf die Analyse potenzieller Kunden, Märkte und Wettbewerber in Innovationsfeldern sowie die Durchführung konkreter FuE-Projekte ab. Unter dem Namen „T!RAUM - Transfer von Hochschulen zu Unternehmen“ verbirgt sich ein Programm, mit dem neue Ansätze für den Ansätze für den Wissens-, Ideen und Technologietransfer in einem definierten Innovationsfeld gefördert werden. Das Programm „WIR! - Wandel durch Innovation in der Region“ WIR! richtet sich an breit angelegte regionale Bündnisse unterschiedlichster Akteure, die gemeinsam Innovationsfelder identifizieren. Mit neuen strategischen Ansätzen sollen sie die vorhandenen Innovationspotenziale ihrer Region in die Zukunft überführen. Im Programm „REGION.innovativ“ werden Einzel- oder Verbundvorhaben aus den Bereichen der Sozial-, Geistes-, und Wirtschaftswissenschaften gefördert, die zum jeweils aufgerufenen Thema passen.
Das Förderprogramm „INNO-KOM – Innovationskompetenz“ unterstützt gemeinnützige externe Industrieforschungseinrichtungen bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten der Vorlaufforschung und der marktorientierten Entwicklung.
Bessere Förderkonditionen erwarten Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen aus GRW-Fördergebieten bei den Programmen ERP-Kapital für Gründung, Kommunen innovativ, ZIM, Überbetriebliche Bildungsstätten, Breitbandförderung, Digital Jetztund GAK – Integrierte Ländliche Entwicklung.
Weitere Informationen über diese und andere Förderprogramme finden Sie hier.
Sprechen Sie uns gerne unverbindlich zu Ihrem individuellen Förderanliegen an oder entdecken Sie mit uns in einem Workshop Ihre vielfältigen Förderpotenziale.
