Neue ZIM-Richtlinie bietet neue Möglichkeiten

Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Regelungen für die neue ZIM-Förderphase bekannt gegeben. Neben der Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten gibt es auch im Bereich der antragsberechtigten Unternehmen und der Projektformen positive Veränderungen. So sind zukünftig explizit „Junge Unternehmen“, d.h. ihre Gründung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück sowie auch Unternehmen mit bis zu unter 1000 Beschäftigten unter Bestimmten Voraussetzung Anträge stellen. Sobald die Vergabe der Projektträgerschaften für die einzelnen Projektformen geklärt ist, und dass ist bis Ende des ersten Quartals 2020 geplant, können auf Basis der dann zur Verfügung stehenden neuen Antragsformulare wieder ZIM-Anträge gestellt werden.

Sie haben Fragen zur Richtlinie oder möchten ein FuE-Projekt mit Hilfe von ZIM umsetzen? Dann melden Sie sich unter ziminnozentowl.de.

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